Vier Schritte

Von der Anfrage bis zur Lieferung.

Für Ihr Team

Ein Arbeitsplatz für die ganze Praxis.

Eine klare Warteschlange

Anfragen nach Dringlichkeit sortiert, der richtigen Person zugewiesen, mit Weitergabe an Kolleginnen und Kollegen per Klick.

Alles in einer Akte

Fragebogenantworten, ärztliche Notizen, Rezepte, Nachrichten und Befunde gemeinsam in der Patientenakte.

Video, wenn nötig

Ein Videotermin, wann immer der Fall oder das Medikament es verlangt.

Rollen und Rechte

Ärztinnen und Ärzte, Pflege, Apotheke, Support und Verwaltung sehen nur, was ihre Rolle braucht.

Zahlungen erledigt

Kartenzahlung in Franken, Abonnements und Erstattungen, ohne dass Ihr Team Kartendaten berührt.

Ihre Marke überall

Ihre Domain, Ihr Logo und Ihre Farben auf der Website und in allen E-Mails.

Praxis oder White Label?

Zwei Wege, mit PExpo zu arbeiten.

Für Praxen

Ihre Ärztinnen und Ärzte

  • Ihre zugelassenen Ärztinnen und Ärzte prüfen und verschreiben
  • Sie behalten die medizinische Verantwortung und Ihre Standards
  • PExpo betreibt Website, Zahlungen und Apothekenanbindung
  • Abrechnung pro Anfrage
Für Marken

Unser Ärztenetzwerk

  • Zugelassene Ärztinnen und Ärzte aus unserem Partnernetzwerk prüfen
  • Kein eigenes medizinisches Team nötig
  • PExpo betreibt Versorgung, Apotheke und Betrieb
  • Angebot pro Marke
Fragen

Fragen von Praxen

Können meine eigenen Ärztinnen und Ärzte PExpo nutzen?
Ja. Ihre zugelassenen Ärztinnen und Ärzte melden sich im ärztlichen Arbeitsplatz an, prüfen Fälle und verschreiben. Sie bestimmen Fragebögen, Standards und wann ein Videotermin nötig ist.
Müssen wir unsere Website neu bauen?
Nein. Ihr PExpo-Shop kann auf einer Subdomain Ihrer Website oder auf einer eigenen Domain laufen, in Ihrem Design.
Wie wird abgerechnet?
Praxen zahlen eine monatliche Plattformgebühr und eine kleine Gebühr pro Anfrage. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie Preise in Franken. Siehe Preise.
Welche Regeln gelten für Werbung und Telemedizin?
In der Schweiz regeln Bund und Kantone die Telemedizin, den Versandhandel mit Arzneimitteln und die Heilmittelwerbung. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht öffentlich beworben werden, und die Ärztin oder der Arzt entscheidet, wann eine Fernbehandlung reicht. Lassen Sie Ihr Angebot und Ihre Werbung vor dem Start rechtlich prüfen.

Bringen Sie Ihre Praxis online.

Erzählen Sie uns von Ihrer Praxis, Ihrem Team und Ihren Behandlungen.